3 falls über den «Kreditvermittler» der C.________ AG einreichen, wodurch er die unwahren Angaben betreffend seine finanziellen Verhältnisse nochmals bestätigte. In der Folge gewährte die C.________ AG dem Beschuldigten den beantragten Kredit von CHF 54'000.00 und überwies davon am 15. März 2012 CHF 24'860.00 an die F.________ AG (zur Ablösung eines früheren Kredits des Beschuldigten) und zahlte ihm am 16. März 2012 den Restbetrag von CHF 29'139.70 in bar aus.