Der Beschuldigte liess am 2. März 2012 über einen ungenannten «Kreditvermittler» online bei der C.________ AG einen Kreditantrag über einen Betrag von CHF 54'000.00 ausfüllen und unterzeichnete diesen, wobei ihm bewusst war, dass der Antrag mit diversen inhaltlich falschen Angaben versehen war, namentlich dass darin wahrheitswidrig ein Einkommen aus Nebenerwerb von CHF 1'500.00 und zu tiefe Kosten für Miete (CHF 800.00 statt CHF 1'300.00) und Krankenkasse (CHF 310.00 statt ca. CHF 500.00) angegeben wurden.