Mit Verfügung vom 6. Mai 2019 hiess die Verfahrensleitung den Beweisantrag auf Einvernahme des Beschuldigten gut und wies die beiden andern Beweisanträge begründet ab (pag. 18 227). Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein Leumundsbericht über den Beschuldigten eingeholt (pag. 18 234 und pag. 18 240 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 16. August 2019 wurde der Beschuldigte nochmals zu seiner Person und zur Sache befragt (pag. 18 260 ff.) und auf Antrag der Verteidigung wurden verschiedene Dokumente zu den Akten genommen (pag. 18 258 f. und pag. 18 276 ff.). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung