5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Verteidigung beantragte mit Berufungserklärung vom 15. März 2019 als Beweismassnahmen die Einvernahme mit dem Beschuldigten, die Edition interner Akten der Strafklägerin betreffend Kreditdossier des Beschuldigten und die Befragung des Leiters Sicherheit der Strafklägerin als Zeuge (pag. 18 218 f.). Mit Verfügung vom 6. Mai 2019 hiess die Verfahrensleitung den Beweisantrag auf Einvernahme des Beschuldigten gut und wies die beiden andern Beweisanträge begründet ab (pag.