2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 31. Dezember 2018 fristgerecht die Berufung an (pag. 18 147). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung der Vorinstanz vom 1. März 2018 (pag. 18 207 f.) erklärte Rechtsanwalt B.________ am 15. März 2019 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 18 217 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt D.__