Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Weiter wurde der Beschuldigte zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘900.00 verurteilt und es wurde die Entschädigung der amtlichen Verteidigung festgesetzt (pag. 18 135 ff.).