1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 21. Dezember 2018 erklärte das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig des Betrugs zum Nachteil der C.________ AG (nachfolgend: Strafklägerin) im Deliktsbetrag von CHF 54‘000.00 und der mehrfachen Urkundenfälschung. Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 7‘500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt.