1. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. ________ und ________) nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 2. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft, v.d. Generalstaatsanwalt H.________