1. Zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Bundesstrafgerichts vom 7.4.2016. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 83 Tagen (12.9. – 2.12.2016 und 28.3.2017) wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 36 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 35‘014.90 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘000.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). IV.