2. A.________ verurteilt wurde 2.1 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 1‘200.00; 2.2 zu einer Geldstrafe von 88 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 880.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs während einer Probezeit von 2 Jahren; 2.3 zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 22 Tage; 2.4 zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag; 3. betreffend Widerrufsverfahren verfügt wurde, dass