Ein echter Geständnisrabatt ist dem Beschuldigten auch bezüglich diesem Sachverhaltsteil nicht zu gewähren. Hingegen erscheint erneut unter dem Titel Einsicht und Reue eine Strafminderung von drei Monaten angebracht, welche die Straferhöhung für das Vorleben des Beschuldigten nahezu kompensiert. Eine erhöhte Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist nach wie vor nicht ersichtlich. Die Strafe liegt somit im Zwischenergebnis bei 26 Monaten Freiheitsstrafe.