31 gen Anstalten Treffens zur Veräusserung; das ist leicht strafmindernd zu berücksichtigen. Nichtsdestotrotz wurde diese grosse Menge von Konsumeinheiten 2C-B nicht etwa zum Eigenkonsum besessen; vielmehr war das Pulver ebenfalls für die Herstellung von Tabletten bestimmt, das zusammen mit den bereits produzierten und sichergestellten 1‘099 Tabletten letztendlich zur Veräusserung bestimmt war. Gleichwohl rechtfertigt sich aufgrund des blossen Besitzes eine Reduktion der Strafe um drei Monate auf 25 Monate Freiheitsstrafe.