29 gehörigen, Freunden und Bekannten. Weiter stehe zu seinen Straftaten und sehe den Strafvollzug als die daraus resultierende und in seiner Verantwortung stehende Konsequenz. Nach erfolgter Vollzugszeit beabsichtige er, seine berufliche Selbständigkeit wieder aufzunehmen. Die gute Führung führt zu keiner Strafminderung.