Am 07.04.2016 verurteilte ihn das Bundesstrafgericht wegen Gefährdung durch Sprengstoffe sowie versuchte Brandstiftung mit Gefahr für Leib und Leben von Menschen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. A.________ trat den Vollzug der Freiheitsstrafe am 03.09.2018 an. Die Führungsberichte des Regionalgefängnisses Bern und der Justizvollzugsanstalt Witzwil attestieren dem Beschuldigten ein korrektes Verhalten gegenüber den Mitarbeitenden wie auch gegenüber anderen Insassen.