A.________ wurde im Jahr 2010 wegen Rassendiskriminierung und wegen Angriffs verurteilt. Am 14.10.2013 verurteilte ihn die Bundesanwaltschaft wegen Vergehen gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 70.00. Er ist somit hinsichtlich der Betäubungsmitteldelikte einschlägig vorbestraft, was sich leicht straferhöhend auswirkt. Am 07.04.2016 verurteilte ihn das Bundesstrafgericht wegen Gefährdung durch Sprengstoffe sowie versuchte Brandstiftung mit Gefahr für Leib und Leben von Menschen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren.