__ ist Geschäftsführer der K.________ mit Sitz an der N.________strasse in F.________(Ortschaft), die sich der Vermietung von Lautsprechern und Eventtechnik für Konzerte etc. widmet. A.________ zahlt sich monatlich einen Lohn von CHF 1‘200.00 aus. Obschon er nach wie vor in F.________(Ortschaft) angemeldet ist, wohnt er seit 01.09.2012 in Biel an der I.________strasse Der Beschuldigte ist gesund und hat seit 2015 eine feste Freundin. Seine persönlichen Verhältnisse sind somit geordnet und bei der Strafzumessung neutral zu werten.