28 zumal der Beschuldigte auch bereits mit Strafbefehl der Bundesanwaltschaft vom 14. Oktober 2013 u.a. wegen Vergehen gegen das BetmG schuldig erklärt worden war (pag. 676 ff.). Insbesondere im Zusammenhang mit den teuren Tablettiermaschinen steht für die Kammer fest, dass diese nicht angeschafft wurden, um lediglich ein wenig zu experimentieren. Vielmehr zeugen diese von einer durchwegs geplanten und auf längere Zeit ausgerichteten Tätigkeit im Drogenhandel.