Es ist daher nur schwer vorstellbar, dass wirklich die Geldschulden aus dem Strafurteil der Antrieb für die deliktische Tätigkeit waren. Nebenbei sei auch erwähnt, dass gemäss Führungsbericht der JVA Witzwil vom 7. Oktober 2019 die Angehörigen des Beschuldigten Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 29‘000.00 beglichen haben (pag. 1070). Es stellt sich daher die Frage, wieso diese finanzielle Unterstützung nicht schon damals möglich gewesen sein sollte. Ausserdem deuten u.a. auch die drei sichergestellten und beschlagnahmten Tablettiermaschinen mit einem Anschaffungspreis von total rund $ 8‘900.00 sowie ein Foto vom 11. Juni 2013 (pag.