JUCKER resultiert daraus rein rechnerisch eine Strafe von gut 26 Monaten. Der nicht süchtige Beschuldigte – der am 12. September 2016 nach der Anhaltung durchgeführte Mashan-Test war negativ (pag. 73) – veräusserte die Drogen überwiegend nicht in Kleinstmengen/Konsumeinheiten: 1‘250 Gramm Amphetamingemisch (450 Gramm reines Amphetamin) verkaufte der Beschuldigte unter drei Malen als 500 Gramm-Paket bzw. als 250 Gramm-Paket an die Abnehmerinnen D.________ und E.________.