a BetmG führt. Umgekehrt muss aber innerhalb des qualifizierten Strafrahmens berücksichtigt werden, in welchem Ausmass die Grenze zur mengenmässig qualifizierten Widerhandlung überschritten worden ist. Entsprechend ist insgesamt betrachtet von einem doch recht hohen Gefährdungspotenzial auszugehen. Nichtsdestotrotz ist im Verhältnis zum ausserordentlich weiten Strafrahmen das Ausmass des verschuldeten Erfolges als leicht (im unteren Bereich eines leichten Verschuldens) zu bezeichnen. Ausgehend von der Mengentabelle gemäss FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER resultiert daraus rein rechnerisch eine Strafe von gut 26 Monaten.