25 schuldigte sei schlichtweg ein flotter Typ, einer der arbeite, der Vorstellungen habe. Er sei bereits mit den vier Jahren Freiheitsstrafe sehr streng bestraft worden. Daher sei es alles andere als sinnvoll, ihn nun nochmals zu piesacken. Der aktuelle Vollzug zeige bereits seine Wirkung. Gesamthaft erscheine daher eine Strafe von 18 Monaten als angemessen. 16. Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der Berufungsverhandlung