Dieser zeichne ein imposantes Bild. Alle Ziele seien erreicht worden, der Verlauf des Vollzugs sei sehr zufriedenstellend und die Kooperation des Beschuldigten sehr gut. Man müsse von einem geradezu mustergültigen Verhalten sprechen, welches man so oft nicht sehe. Dies gelte sowohl für die Arbeit als auch für die Aufarbeitung der Delikte. Es werde ja oft geredet, dass es einem Leid tue. Aber beim Beschuldigten sei dies nicht einfach ein Lippenbekenntnis; er zeige jeden Tag deutlich, dass es ihm Leid tue. Und man müsse noch eine Gesamtbetrachtung vornehmen: Der Be-