Diese habe das Verfahren betreffend den Sprengstoff-Vorfall sogar einstellen wollen. Dagegen habe der Verein M.________ jedoch erfolgreich Beschwerde erhoben, weswegen es dann zur Verhandlung gekommen sei. Er habe wirklich Pech gehabt in diesem Verfahren. Es sei deshalb wichtig, nun hier kein Exempel zu statuieren. Er werde sich hüten, sich nochmals etwas zu Schulden kommen zu lassen. Der Strafvollzug werde seinen spezialpräventiven Aspekt nicht verfehlen. Zu beachten seien schliesslich auch die Schulden des Beschuldigten. Er habe die Abzahlung derselben mit den falschen Mitteln angestrebt. Der Alltag des Beschuldigten werde vom Vollzug geprägt.