Zu den Täterkomponenten gebe es zu sagen, dass der Beschuldigte vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden sei. Dies habe einen massiven Einschnitt in sein Leben bedeutet. Er sei aber grundsätzlich motiviert und bestrebt, positiv in die Zukunft zu blicken. Er habe zudem auch einfach Pech gehabt beim Urteil des Bundesstrafgerichts. So habe er die Tat begangen, kurz nachdem er 18 Jahre alt geworden sei, sonst wäre alles ganz anders gekommen. Erst Jahre später sei das Verfahren dann angehoben worden, zuerst im Amthaus, dann bei der Bundesanwaltschaft. Diese habe das Verfahren betreffend den Sprengstoff-Vorfall sogar einstellen wollen.