Für den Verkauf des reinen Amphetamins von 424,66 Gramm ergebe sich sodann eine Strafe von 18 Monaten. Es seien nur drei Geschäfte abgewickelt worden, mit lediglich drei Abnehmerinnen, er habe ganz alleine gehandelt und sei nicht Teil eines Netzwerks gewesen. Die Initiative zum Verkauf sei ausserdem nie von ihm ausgegangen. Er sei sich damals auch nicht der Wirkung der Drogen bewusst gewesen, wie er gesagt habe. Dies müsse berücksichtigt werden. Zudem habe er ein Geständnis abgelegt. Es seien also lediglich 8 Monate zu asperieren. Zu den Täterkomponenten gebe es zu sagen, dass der Beschuldigte vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden sei.