24 heiten zugrunde gelegen (vgl. hierzu Ziff. 11 oben). Gesamthaft gehe es um lediglich 3‘134 Konsumeinheiten 2C-B. Die Annahme der Vorinstanz, dass der schwere Fall um das 44-fache überschritten worden sei, sei demnach drastisch zu hoch. Der Beschuldigte habe keine Weitergabehandlungen begangen. Er habe nicht fix geplant, etwas mit dem Stoff zu machen. Er habe lediglich experimentiert. Es sei daher eine Einsatzstrafe von 20 Monaten festzulegen. Für den Verkauf des reinen Amphetamins von 424,66 Gramm ergebe sich sodann eine Strafe von 18 Monaten.