Damit resultiere eine zu verhängende Freiheitsstrafe von 42 Monaten. 15. Ausführungen des Beschuldigten in der Berufungsverhandlung Die Verteidigung brachte anlässlich der Berufungsverhandlung vor, die Vorinstanz habe nicht darlegen können, wie die Einsatzstrafe von 32 Monaten zustande gekommen sei. Dieser Strafe sei der Denkfehler bei der Berechnung der Konsumein-