Kurz nach dem Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 23. November 2018 erging durch das Bundesgericht am 27. Dezember 2018 das Urteil 6B_1037/2018 (publiziert in BGE 145 IV 1). Das Bundesgericht liess in BGE 142 IV 265 E. 2.4.7 noch offen, ob im Falle teilweiser retrospektiver Konkurrenz Art. 49 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (wie bisher) kumulativ zur Anwendung gelangten; es signalisierte aber eine Praxisänderung hinsichtlich des in BGE 116 IV 14 festgelegten Vorgehens. Diese Präzisierung der Rechtsprechung ist mit BGE 145 IV 1 erfolgt. In der Regeste ist Folgendes festgehalten: Art. 49 Abs. 2 StGB; teilweise retrospektive Konkurrenz; Präzisierung der Rechtsprechung. Hat das