Schliesslich ist zu bestimmen, welche der beiden Strafen sich auf das schwerste Delikt bezieht: die hypothetische Gesamtstrafe 1 oder die hypothetischen Zusatzstrafe. Bei gleicher abstrakter Strafandrohung kann es die konkret schwerste Tat, bei gleicher konkreter Schwere die zeitlich erste Straftat sein. Die entsprechende Strafe gilt als Einsatzstrafe. Diese Einsatzstrafe ist schliesslich wegen der anderen Straftaten im Sinne einer Strafschärfung angemessen zu erhöhen.