Die sichergestellten 123.5 Gramm 2C-B Base entsprechen demgegenüber weiteren 2‘744 Tabletten bzw. Konsumeinheiten (123.5:0.045). Der Beschuldigte ist demnach wegen des Besitzes von gesamthaft 3‘134 Tabletten bzw. Konsumeinheiten 2C-B (à 45 Milligramm) schuldig zu sprechen, was gut 15.5 Mal dem mengenmässig bzw. gefährdungsmässig qualifizierten Fall von 200 Konsumeinheiten entspricht.