Im Artikel von BENZ/ITEN/SCHMID/VOGT mit dem Titel «Ein fremdes weisses Pulver» werde die Wirkung von 2C-B detailliert beschrieben. So sei S. 476 des Magazins zu entnehmen, dass bei einer Dosis von 10 – 20 Milligramm Wirkungen wie bei Ecstasy festgestellt würden, und ab 30 Milligramm wie bei LSD. Also könne festgehalten werden, dass 2C-B zwischen Ecstasy und LSD anzusiedeln sei, was die Wirkung anbelange. Damit, dass sich die Vorinstanz einfach an die Wirkung von LSD anlehne, sei sie ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen.