18 1/3 der vom IRM angegebenen Stoffmenge. Das korrekte Ergebnis laute demnach folgendermassen: 390 Konsumeinheiten für die gefundenen Tabletten und 2‘744 Konsumeinheiten für das Pulver, was gesamthaft 3‘134 Konsumeinheiten 2C-B ergebe. Die entsprechenden Grenzwerte des Bundesgerichts für die Annahme eines schweren Falles seien bekannt. Das IRM schlage vor, analog zur Regelung bei LSD von 200 Trips auszugehen. Es stelle sich aber die Frage, ob die Gefährlichkeit von 2C-B wirklich mit LSD verglichen werden könne. Es bestünden verschiedene Anzeichen dafür, dass 2C-B deutlich weniger schlimm sei als LSD.