Angenommen, es wären Tabletten mit 2 Milligramm gefunden worden, dann wäre eine solche Konsumeinheit nahezu unschädlich. Solle nun für die Beurteilung für die Gefährlichkeit von 2 Milligramm ausgegangen werden, so könnten letztendlich die 200 Konsumeinheiten auf eine nahezu beliebige Menge des Stoffes angewendet werden. Es sei daher vorliegend klar von einem jeweiligen Wirkstoffgehalt von 45 Milligramm pro Konsumeinheit auszugehen. Das IRM habe der Vorinstanz die Berechnung in seinem Gutachten bereits abgenommen. Es habe nämlich eine Bandbreite von 2‘744 bis 8‘233 Tabletten aufgezeigt. Der Beschuldigte habe gesagt, dass er viel herumexperimentiert habe, aus Neugier.