III. Rechtliche Würdigung 10. Widerhandlungen gegen das BetmG Für die allgemeinen Ausführungen zum Straftatbestand von Art. 19 Abs. 1 BetmG sowie die Grundlagen betreffend den mengenmässig qualifizierten Fall gemäss Art. 19 Abs. 2 BetmG kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 961 ff; S. 18 ff. der Urteilsbegründung). Des Weiteren wird auch die Subsumtion der Sachverhalte von Ziff. I.1.3 und I.1.4 (Veräusserung) sowie von Ziff. I.1.2 (Besitz) der Anklageschrift unter diese Straftatbestände nicht bestritten.