16 D.________ und E.________ einen Reinheitsgrad von 36, 27 und 23 oder 21% auf. Ein Reinheitsgrad von 50%, wie ihn die Vorinstanz angenommen hat, wäre unter diesen Umständen somit durchaus denkbar, würde jedoch mit Blick auf die Betäubungsmittelstatistik der Gruppe Forensische Chemie SGRM (vgl. oben) bedeuten, dass das vom Beschuldigten veräusserte Amphetamin von weit überdurchschnittlicher Qualität gewesen wäre.