__ bekanntlich tatsächlich vorgebracht, der Stoff des Beschuldigten sei besser gewesen, jedoch wurde ebenso ausgeführt, das Amphetamin von J.________ sei sehr günstig gewesen, was des Verhältnis von Preis und Qualität beim Stoff des Beschuldigten wieder etwas relativiert. Zudem ist auch darauf hinzuweisen, dass J.________ offenbar immer denselben Preis verlangte, egal welche Qualität der von ihr verkaufte Soff aufwies. Für die Kammer steht fest, dass der Beschuldigte mit Sicherheit kein Amphetamin von minderer Qualität verkauft hat. Dafür spricht einerseits, dass die Abnehmerinnen E.________ und D.______