auch enorm günstig gewesen sei. Diesen Ausführungen ist insofern zuzustimmen, als insbesondere auch Angebot und Nachfrage entscheidenden Einfluss auf die Preisgestaltung haben. Es kann somit nicht einfach vom Preis auf die Qualität des Amphetamins geschlossen werden. Immerhin betrug die Preisdifferenz zwischen dem Amphetamin des Beschuldigten und demjenigen von J.________ (CHF 5.00 pro Gramm) CHF 1.60, was grundsätzlich auf eine bedeutend bessere Qualität hinweisen würde. Zwar wurde seitens D.________ bekanntlich tatsächlich vorgebracht, der Stoff des Beschuldigten sei besser gewesen, jedoch wurde ebenso ausgeführt, das Amphetamin von J.____