_ abgestellt werden: Nicht nachvollziehbar ist etwa, dass sie betreffend das bei der Hausdurchsuchung gefundene Minigrip mit Amphetamin angab, dieses sei für den Eigenkonsum, gleichzeitig jedoch erklärte, nichts zum Reinheitsgrad dieses Stoffes sagen zu können, da sie diesen nicht habe testen lassen. Demgegenüber konnte D.________ ohne Weiteres Auskunft geben zur Qualität des beim Beschuldigten bezogenen Amphetamins. Diese Angaben erfolgten zeitlich deutlich später, weshalb sich die Frage aufdrängt, ob D.________ nicht doch etwas angab, was sie eigentlich gar nicht genau wusste.