__ machen zu können. Der Grund, wieso die Frage nicht wie von der Verteidigung vorgeschlagen neutral formuliert wurde, ist wohl darin zu sehen, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass das Amphetamin des Beschuldigten tatsächlich besser war, hatte D.________ doch bereits früher ausgeführt, dasjenige von J.________ sei nicht immer gut gewesen. Eine Suggestivfrage kann in dieser Formulierung jedoch nicht erblickt werden. Insbesondere wäre es D.________ frei gestanden, die Frage des Staatsanwalts schlichtweg zu verneinen, was sie jedoch nicht tat. Weiter gab D.___