2016, N. 224 ff. zu Art. 19 BetmG; GUSTAV HUG-BEELI, Kommentar Betäubungsmittelgesetz [BetmG], 2016, N. 895 ff. zu Art. 19 BetmG; siehe auch: KÖR- NER/PATZAK/VOLKMER, Betäubungsmittelgesetz, 9. Aufl. 2019, N. 209 und N. 309 ff. Vor §§ 29 ff. D-BtmG). Zwar gilt der Zweifelssatz auch bei Schätzungen des Wirkstoffgehalts, jedoch bedeutet das nicht, dass das Sachgericht stets von der denkbar schlechtesten Qualität auszugehen hat. Vielmehr sind die konkreten Umstände des zu beurteilenden Einzelfalls zu beachten.