_ sei zudem eine Zeit lang die Partnerin des Beschuldigten gewesen. Deshalb seien ihre Aussagen mit Vorsicht zu geniessen, da davon auszugehen sei, dass sie ihn habe schützen wollen. Aus diesem Grund seien ihre Aussagen betreffend die Reinheit des Amphetamins nicht glaubhaft, betreffend den bezahlten Preis stimmten ihre Aussagen dann hingegen wieder. Im Ergebnis sei Folgendes festzuhalten: Dem Beschuldigten könne nicht geglaubt werden was die Reinheit des Amphetamins anbelange. Hingegen müsse auf die Aussagen von D.________ abgestellt werden, wohingegen die Aussagen von E.________ eher kritisch zu sehen seien.