Hingegen sei die Qualität beim Beschuldigten gut gewesen. Sie habe klar gesagt, dass die Qualität besser gewesen sei als diejenige von J.________. D.________ sei gefragt worden, ob sie das Amphetamin getestet hätten, und sie habe gesagt ja, aber sie könne sich nicht an die Werte erinnern. Bei der nächsten Einvernahme habe sie gesagt, dass die Qualität des Stoffes des Beschuldigten deutlich besser gewesen sei. Diese Aussagen seien glaubhaft. Sie habe konstant ausgesagt, dass die Qualität besser gewesen sei als bei J.________. Dafür spreche auch der höhere Preis, und auch das Notizbuch sei hier zu berücksichtigen.