Das erkläre ausserdem nicht, wie man einfach so auf einen Reinheitsgrad von 50% komme, und es sei nicht nachvollziehbar, dass diese Aussage als glaubhafter angesehen werde als die anderen Aussagen. Es könne anhand dieser Aussage im Übrigen lediglich festgehalten werden, dass das Amphetamin des Beschuldigten von der Qualität her gleich gewesen sei wie jenes von J.________, oder maximal ein wenig besser.