9 satz «in dubio pro reo» vereinbar. Das Amphetamin, das D.________ und E.________ bei J.________ gekauft hätten, hätten die beiden testen lassen, wobei sich Reinheitsgrade von 21 bis 36% ergeben hätten. Die Vorinstanz führe aus, dass die beiden Frauen gesagt hätten, dass die Qualität des Amphetamins des Beschuldigten besser gewesen sei, und dass dieser dafür auch einen höheren Preis verlangt habe als J.________. Diese Erwägungen der Vorinstanz überzeugten nicht.