__ gewesen sei. Gemäss den übereinstimmenden Aussagen der beiden Frauen war der Kaufpreis für das Amphetamin bei A.________ auch teurer als bei J.________, was ebenfalls auf eine bessere Qualität hindeutet. Weiter finden sich in den Aussagen der beiden Frauen keine Anhaltspunkte für grosse Qualitätsschwankungen, weshalb mindestens von einer durchschnittlichen Qualität auszugehen ist. Daher erachtet das Gericht einen Reinheitsgrad von 50 % als erstellt. Zusammenfassend erachtet das Gericht als erwiesen, dass A.________ in der Zeit von Ende 2015 bis Frühling 2016 D.________ und E.________ 625 Gramm reines Amphetamin verkauft hat.