Schliesslich erfolgte ein rechtskräftiger Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit: Der Beschuldigte fuhr am 4. Mai 2016 in F.________(Ortschaft) ausserorts statt der erlaubten 80 km/h mit 127 km/h (nach Abzug der Toleranz von 6 km/h). 7. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt bezüglich der zu überprüfenden Anklagepunkte In der Anklageschrift vom 29. September 2017 (pag. 780 ff.), mit Änderung in der Hauptverhandlung vom 22. November 2018 (pag.