II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Einleitung und rechtskräftige erstinstanzliche Schuldsprüche Im Rahmen der Aktion «SUR» wurden am 12. September 2016 am Domizil des Beschuldigten an der I.________strasse in Biel einerseits ca. 240 Ecstasy- Tabletten und MDMA-Pulver (gesamthaft 422,3 Gramm reines MDMA) sowie andererseits ca. 1‘099 2C-B-Tabletten und 2C-B-Pulver (gesamthaft 141,1 Gramm reines 2C-B) sichergestellt und beschlagnahmt. Mit beiden Substanzen war beabsichtigt, aus dem Pulver Tabletten herzustellen und diese (zusammen mit den bereits produzierten Tabletten) zu verkaufen.