I.1.2.) sowie der diesbezügliche Sanktionenpunkt (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe). Praxisgemäss neu zu verfügen ist auch über das DNA- Profil (erstinstanzliches Dispositiv Ziff. IV.5.) und die erkennungsdienstlichen Daten (erstinstanzliches Dispo Ziff. IV.6.). Dabei verfügt die Kammer bei der Überprüfung der angefochtenen Punkte über volle Kognition (Art. 398 Abs. 2 StPO).