2.2. zu einer bedingten Geldstrafe von 88 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 880.00 und einer Probezeit von 2 Jahren (Ziff.I.3. Verurteilung erstinstanzliches Urteilsdispositiv); 2.3. zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 mit Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen (Ziff. I.4. Verurteilung erstinstanzliches Urteilsdispositiv); 2.4 zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 mit Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag (Ziff. I.5. Verurteilung erstinstanzliches Urteilsdispositiv);