1067 ff.) eingeholt. Im Weiteren wurden die Vorakten ediert betreffend das Urteil der Bundesanwaltschaft vom 14. Oktober 2013 (SV.12.0152-SH) einerseits und das Urteil des Bundesstrafgerichts Bellinzona vom 7. April 2016 (SK.2015.28) andererseits (pag. 1002). Und schliesslich wurde beim Regionalgericht Bern- Mittelland aus dem rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren PEN 17/554 i.S.